Zum Hauptinhalt springen

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung

Die Kurse

Die Teilnahme an den Kursen umfasst alle angebotenen Vorlesungen und praktischen Arbeiten sowie die Klausur. Nach erfolgreichem Bestehen der jeweiligen Klausur wird von den jeweiligen Kursleitern eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Die Klausuren erfassen alle Themenbereiche des jeweiligen Kurses. Der Umfang der Prüfung ist so bemessen, dass alle wichtigen Kursinhalte geprüft werden. Die Prüfung findet unter Aufsicht statt. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt nach dem Prinzip „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können durch Teilnahme an der Abschlussprüfung des Folgekurses ausgeglichen werden. Im Einzelfall kann nach Absprache mit dem Kursleiter auch eine mündliche Nachprüfung vereinbart werden.

Nach nicht bestandener Prüfung wird nur die Teilnahme bestätigt.

Insgesamt müssen 8 Kurse erfolgreich absolviert werden.

Achtung neue Härtefallregelung:

Für zukünftig angebotene Kurse können Teilnehmer, die bereits fünf Kurse absolviert haben bzw. die wiss. Arbeit beendet haben mit dem Antrag auf die besondere Dringlichkeit für die Berücksichtigung in dem gewünschten Kurs hinweisen. Teilnehmer mit der höchsten Vorleistung erhalten die Gelegenheit sich auf dafür reservierte Plätze zu bewerben. Leider bleibt auch hier die Zahl der Plätze begrenzt. Der Antrag muss 6 Wochen vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle eingegangen sein. (Genauere Info siehe Antrag)

Wissenschaftliche Arbeit

Ein Kursleiter muss die Betreuung dieses Verfahrens übernehmen.

Um eine Bescheinigung für den erfolgreichen Abschluss des Postgradualstudiengangs Ökotoxikologie zu erhalten, müssen die Studierenden ihre Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Ökotoxikologie oder verwandten Disziplinen durch eine wissenschaftliche Arbeit nachweisen.

 

Die wissenschaftliche Arbeit kann an allen Standorten des Postgradualstudiengangs, beim jeweiligen Arbeitgeber oder anderen geeigneten Einrichtungen angefertigt werden und sollte einem zeitlichen Aufwand von etwa 3 Monaten entsprechen. Die Studierende sind gehalten, die wissenschaftliche Arbeit selbst zu entwickeln und in Abstimmung mit dem gewählten Kursleiter als Betreuer durchzuführen. Vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit ist es erforderlich, das PGS-Organisationsbüro zu informieren. Hierzu ist dieser Anmeldebogen zu verwenden und auf Seite zwei des Antrags eine Skizze des Vorhabens beizufügen. Die Zusammenfassung der Arbeit wird auf der Homepage unter "wissenschaftliche Arbeiten" veröffentlicht. Einzureichen sind abschließend neben der elektronischen Form je ein Exemplar für den betreuenden Kursleiter, ggf. Betreuer und das Archiv der Geschäftsstelle.

Alternativ zu der wissenschaftlichen Arbeit besteht die Möglichkeit die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten durch (1) zwei Publikationen im Bereich der Ökotoxikologie in Peer-review-Zeitschriften, die nicht bereits zu Prüfungszwecken gedient haben, oder durch (2) Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit oder gleichwertigen Leistung z.B. des naturwissenschaftlichen Hochschulabschlusses in Kombination mit einer Promotion in einem ökotoxikologisch relevanten Thema nachzuweisen.

Zu (1): Die Publikationen müssen erschienen oder zumindest zum Druck angenommen sein (nachgewiesen über eine entsprechende Mitteilung des Herausgebers der Zeitschrift). Eingereichte oder im Begutachtungsprozess stehende Manuskripte werden nicht akzeptiert.

Die Publikationen sollten nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Das Ergebnis der Publikationen muss auf maximal 4 Seiten zusammengefasst und deren ökotoxikologische Relevanz begründet werden. Der Eigenanteil an den Publikationen muss benannt werden.

Um die Anerkennung von zwei Publikationen zu beantragen, verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und stimmen die Vorgehensweise mit einem Kursleiter ab.

Die Titel und Zeitschriften sowie die Zusammenfassung der Veröffentlichungen und wenn möglich ein Link zu den Artikeln werden auf der PGS-Homepage gelistet.

Zu (2): Der Antrag zur Anerkennung der Promotion ist mit einer maximal 4-seitigen Zusammenfassung der Arbeit, der Begründung der ökotoxikologischen Relevanz des Themas, der Arbeit in elektronischer Form und einem Druckexemplar für das Archiv der Geschäftsstelle einzureichen. Dafür ist dieses Formular für die Antragsstellung zu nutzen. Über die Anerkennung der Publikationen oder der Promotion entscheidet das PGS-Gremium.

Abschlussprüfung

Zur Abschlussprüfung kann man sich im Organisationsbüro anmelden sobald acht Kurse und die wissenschaftliche Arbeit erfolgreich abgeschlossen wurden. Anmeldung herunterladen

Das PGS-Gremium legt auf Vorschlag des Studierenden die Prüfungskommission fest. Teilnehmer der Kommission sind in der Regel ein Mitglied des PGS Gremiums (Vorsitzender), ein Kursleiter und ggf. der Betreuer der Arbeit.

Die Prüfung umfasst drei Gebiete (Kurse) und die Vorstellung der Arbeit bzw. Arbeiten, die zum Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten vorgelegt wurden.

Die Bewertung der Prüfung erfolgt bisher mit der Einstufung "bestanden", "nicht ausreichend".